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WEG-Verwaltung
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Wohnungseigentumsanlagen gut aufgehoben ...Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
* WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
* Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
* Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund.
Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens, welcher wir mit Einfühlungsvermögen und Psychologie nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns nach Möglichkeit neutral verhalten.
Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung der Gemeinschaft und damit auch jeden einzelnen Sonder- und Teileigentums.
Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht. Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst.
Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus ist für uns selbstverständlich.
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